Waffensachkunde Multible Choice 6
Frage 07
Welche Aussagen sind richtig?
a) Die Standaufsicht darf während ihrer Tätigkeit im Schießstand nicht selbst am Schießen teilnehmen.
b) Eine zur Aufsichtsführung befähigte Person darf schießen, ohne selbst beaufsichtigt zu werden, wenn sie sich allein auf dem Schießstand befindet.
c) Besteht eine Schießstätte aus mehreren Teilanlagen (Büchsenstand, Kurzwaffenanlage usw.), so muss beim Schießen auf jeder Teilanlage eine Standaufsicht anwesend sein.
d) Der Name der jeweils amtierenden Standaufsicht hat aus einem Aushang oder der Beschriftung einer Tafel hervorzugehen.
Antwort: a - b - c - d
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