Unser Lehrgang ist mit Bescheid der zuständigen Behörde staatlich anerkannt und sowohl für Unternehmer und Mitarbeiter im Bewachungsgewerbe als auch für Sportschützen, gefährdete Personen, Erben und Sammler die notwendige Qualifikation für waffenrechtliche Erlaubnisse. Er qualifiziert u.a. für die die Arbeit im Bereich Geld- und Werttransport, Bewachung von Militäreinrichtungen oder im bewaffneten Werkschutz.
Die Ausbildung umfasst nicht nur das einschlägige Waffenrecht, sondern auch die waffenspezifischen Themen der Gewerbe- und Bewachungsverordnung. Wir bilden Sie umfassend sowohl an Kurzwaffen (Pistole, Revolver) als auch an Langwaffen (Büchse, Flinte) aus.
Wir sind der Meinung: "Übung macht den Meister!" - Deshalb haben wir den Lehrgang speziell für Kleingruppen bis maximal 6 Teilnehmer konzipiert. - Dadurch erhält jeder Teilnehmer ausreichend Gelegenheit, die sichere Handhabung von Schusswaffen mit unseren Ausbildungswaffen praktisch zu üben und sich somit optimal auf die praktische Prüfung vorzubereiten.
Die Lehrgangsdauer beträgt 32 Unterrichtseinheiten a‘ 45 Minuten an 2 Wochenenden (Pflichtstunden gemäß Allgemeiner Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)) (siehe Termine/Preise)
Unser Schulungsraum in Röthenbach an der Pegnitz ist bequem mit der S1 in nur 20 Minuten vom Nürnberger Hauptbahnhof zu erreichen. - Parkplätze sind ebenfalls ausreichend vorhanden.
Die theoretische Prüfung legen Sie enspannt am dritten Lehrgangstag in unseren Räumen vor unserem eigenen Prüfungsausschuss ab. Die Praktische Prüfung folgt am vierten Lehrgangstag auf wechselnden Schießstätten in der näheren Umgebung von Nürnberg.
Der Lehrgang wird in deutscher Sprache durchgeführt. Wir erwarten ausreichende Deutschkenntnisse.
Mit bestandener Prüfung erhalten Sie eine lebenslang gültige Urkunde.
379,00 €
Unser Lehrgang richtet sich speziell an Sicherheitsdienste und kann einzeln leider nicht gebucht werden.
Der Lehrgang zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO führt die Teilnehmer in 40 Unterrichtseinheiten a‘ 45 Minuten in die verschiedenen Sachgebiete der Sachkundeprüfung nach §34a GewO ein und bereitet zusätzlich umfangreich auf die schriftliche und mündliche IHK-Prüfung vor.
Die Schulung findet in Ihren Räumen nach gesonderter Terminvereinbarung statt.
Die Prüfung legen die Teilnehmer bei Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) ab.
ab 249,00
€
Weit verbreitet auch als Pulverschein oder Wiederladeschein bekannt.
Unser Lehrgang ist mit Bescheid der hierfür zuständigen Regierung von Oberbayern staatlich anerkannt und ist für Sportschützen, Jäger und Personen, die aus anderen Gründen ihre Munition selbst herstellen möchten, die notwendige Qualifikation für eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis nach §27 Sprengstoffgesetz (SprengG).
Die Ausbildung umfasst das einschlägige Sprengstoffrecht und vermittelt vertiefende theoretische und praktische Kenntnisse im Bereich Laden und Wiederladen von Patronenhülsen mit NC-Pulver.
Unser Lehrgang richtet sich an Sportschützen, die bereits Mitglied in einem Schützenverein sind oder die es werden wollen, Erben und Sammler. Der Lehrgang beinhaltet eine umfangreiche Waffensachkunde für Sportschützen und Jedermann nach § 7 WaffG.
Die Lehrgangsdauer beträgt 22 Unterrichtseinheiten a‘ 45 Minuten (Pflichtstunden gemäß Allgemeiner Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)).
Unser Lehrgang richtet sich speziell an Schützenvereine und kann einzeln leider nicht gebucht werden. Der Lehrgang beinhaltet eine umfangreiche Waffensachkunde für Sportschützen nach § 7 WaffG in Verbindung mit einer Schulung für Verantwortliche Aufsichtspersonen nach § 27 WaffG sowie § 10 und § 11 der AWaffV..
Die Lehrgangsdauer beträgt 22 Unterrichtseinheiten a‘ 45 Minuten für die Waffensachkunde (Pflichtstunden gemäß AWaffV) zuzüglich 2 Unterrichtseinheiten on Top für die Ausbildung zur Verantwortlichen Aufsichtsperson für Schießstätten.
Beide Teile schließen mit einer entsprechenden Prüfung ab.
120,00
€
Weit verbreitet auch als Pulverschein oder Wiederladeschein bekannt.
Unser Lehrgang ist mit Bescheid der hierfür zuständigen Regierung von Oberbayern staatlich anerkannt und ist für Sportschützen, Jäger und Personen, die aus anderen Gründen ihre Munition selbst herstellen möchten, die notwendige Qualifikation für eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis nach §27 Sprengstoffgesetz (SprenG).
Die Ausbildung umfasst das einschlägige Sprengstoffrecht und vermittelt vertiefende theoretische und praktische Kenntnisse im Bereich Laden und Wiederladen von Patronenhülsen mit NC-Pulver.
Die Lehrgangsdauer beträgt 3 Unterrichtseinheiten a‘ 45 Minuten für die Waffenhandhabung als Vorbereitung auf die Jägerprüfung. Unser Preis ist ein Pauschalangebot für 1 bis maximal 3 Teilnehmer am Wochenende. (Anfrage)
99,00 €
– Jagdliche Praxis (Anfrage)
– Sie suchen für die
Durchführung eines Kurses einen entsprechenden
Dozenten.
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