Wichtig! - Bitte beachten Sie, dass wir bei allen Kursen zum
Laden und Wiederladen von Patronenhülsen eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigen, welche am
Lehrgangsbeginn nicht älter als 12 Monate sein darf. Eine
Teilnahme ohne diese Bescheinigung ist leider nicht möglich!
Ein polizeiliches Führungszeugnis ist nicht ausreichend! Die
Bescheinigung benötigen wir unmittelbar nach ihrer Anmeldung
zusammen mit ihrem Personalausweis in Kopie und muss am ersten
Kurstag im Original vorgelegt werden. In Bayern wird die
Bescheinigung von Ihrer zuständigen Kreisverwaltungsbehörde
(Landratsamt/Stadtverwaltung) ausgestellt. Bitte beachten Sie,
dass die Beantragung bis zu 6 Wochen dauern kann.