Claudia und Günter Herzog GbR. - Aus- und Fortbildung für Security, Jagd und Sport - Waffensachkunde

Laden und Wiederladen von Patronenhülsen

Laden und Wiederladen von Patronenhülsen - Staatlich anerkannter Grundlehrgang nach §32 der 1. SprengV.

Unser Lehrgang ist mit Bescheid der hierfür zuständiegen Regierung von Oberbayern staatlich anerkannt und ist für Sportschützen, Jäger und Personen, die aus anderen Gründen ihre Munition selbst herstellen möchten, die notwendige Qualifikation für eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis nach §27 Sprengstoffgesetz (SprengG).

Er qualifiziert ausdrücklich nur für den nichtgewerblichen Umgang mit Treibladungspulver und nicht für das Herstellen von Treibladungspulver, den Umgang mit Böllerpulver und nicht den Umgang mit Treibladungspulver zum Vorderladerschießen.

Die Ausbildung umfasst das einschlägige Sprengstoffrecht und vermittelt vertiefende theoretische und praktische Kenntnisse im Bereich Laden und Wiederladen von Patronenhülsen mit NC-Pulver.

Voraussetzungen:

– Mindestalter 21 Jahre

– Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die für Sie zuständige Kreisverwaltungsbehörde (Ordnungsamt, Landratsamt)

– Bedürfnis (Jagdschein, Waffenbesitzkarte oder anderer Bedürfnisnachweis), wird von der o.g. Behörde geprüft und mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt.

Theorie:

– Sprengstoffgesetz, Europäische Rechtsvorschriften, Verordnungen zum SprengG, Technische Regeln

– Gefahrgutrecht, Gefahrgutbeförderungsgesetz, Gefahrgutverordnung Straße - Eisenbahn - Binnenschiffahrt

– Erwerben, Verbringen, Verwenden, Aufbewahren und Vernichten von Treibladungspulver

– Innenballistik, Gasdruck beeinflussende Faktoren wie Ladegewicht, Ladedichte, Setztiefe, Auszugswiderstand usw.

– Waffengesetz, Beschussgesetz

– Geräte und Werkzeuge zur Hülsenbearbeitung, zum Ladevorgang, sonstige Zubehör

– Laden und Wiederladen von Patronenhülsen (Treibladungspulver, Anzündmittel, Hülsen und Geschosse)

– Sicherheitsregeln im Umgang mit Explosivstoffen

Praxis:

– Geräte und Werkzeuge zur Hülsenbearbeitung, zum Ladevorgang, sonstiges Zubehör

– Laden und Wiederladen von Patronenhülsen (Treibladungspulver, Anzündmittel, Hülsen und Geschosse)

– Jeder Teilnehmer muss während des Lehrganges selbst eine entsprechende Patrone herstellen.

Für die Praxis benötigen Sie unbedingt eine Schutzbrille sowie leichte Mechaniker- oder Einweghandschuhe.

Lehrgang:

Lehrgangsort:  91207 Lauf an der Pegnitz. - Parkplätze sind vorhanden.

Lehrgangsdauer:  Die gesetzlich vorgeschriebene Lehrgangsdauer beträgt 2 Tage jeweils in der Zeit von 08:30 Uhr bis ca. 17:00 Uhr (zweiter Tag bis ca. 16:00 Uhr und beinhaltet:

14 Unterrichtseinheiten a‘ 45 Minuten – zuzüglich der Zeit für die theoretische Prüfung (ca. 1 UE) und ca. 10 Minuten/Teilnehmer für die praktische Prüfung..

Teilnehmer:  Maximal 20    (Mindestteilnehmerzahl: 10  *)  - Die Vergabe der Lehrgangsplätze erfolgt in der Reihenfolge des Zahlungseinganges.

Prüfung:

Wir bereiten Sie umfassend auf die theoretische und praktische Prüfung vor, die Sie mit uns vor einem Vertreter der Behörde ablegen.Mit bestandener Prüfung erhalten Sie ein lebenslang gültiges Zeugnis zum Nachweis der erfolgreich bestandenen Sachkunde und zum Erwerb einer entsprechenden Erlaubnis nach §27 SprengG.

Kosten:

Inklusive Lehrmaterial und Versicherung - Ihnen entstehen außer der Lehrgangsbebühr keine weiteren Kosten! (Ausgenommen Anreise- und Übernachtungskosten) – siehe Termine/Preise

Anmeldeverfahren:

Schritt 1 - Sie benötigen für die Teilnahme am Lehrgang eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB). Diese müssen Sie rechtzeitig (kann je nach Behörde 2 - 4 Wochen dauern!) bei Ihrer zuständigen Kreisverwaltungsbehörde beantragen. Die Bescheinigung ist dann 1 Jahr gültig.

Schritt 2 - Bitte melden Sie sich zeitnah über unsere Homepage zum Lehrgang an. Anmeldeschluss beachten! Die Anzahl der Lehrgangsteilnehmer ist auf 20 begrenzt. Die Vergabe der Lehrgangsplätze erfolgt in der Reihenfolge des Zahlungseinganges!

Schritt 3 - Spätestens 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn muss die Lehrgangsgebühr vollständig bezahlt sein. Danach bestätigen wir Ihnen Ihren Lehrgangsplatz. Ihnen steht dann auch unsere kostenlose elektronische Lernplattform mit ca. 60 Musterfragen auf dieser Homepage zur Verfügung. Hier gehts zu unserer Lernplattform. 

Schritt 4 - Danach, also auch spätestens 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn, übersenden wir Ihnen eine gebundene Lehrunterlage (ca. 60 Seiten Soft-Cover) per Post. Außerdem muss uns zu diesem Zeitpunkt Ihre Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB) in Kopie vorliegen. Bitte setzen Sie sich unbedingt mit uns in Verbindung, falls die UB verspätet bei Ihnen eintreffen sollte!

Die UB ist beim Lehrgang im Original vorzulegen!

Wichtige Info:

Der Lehrgang wird in deutscher Sprache durchgeführt. Wir erwarten ausreichende Deutschkenntnisse.


*) Sollte aus besonderen Gründen oder bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl eine Durchführung des Lehrganges nicht möglich sein, behalten wir uns vor, Ihnen einen späteren Termin vorzuschlagen oder den Lehrgang nicht durchzuführen. Bereits geleistete Zahlungen erstatten wir in voller Höhe zurück. (siehe AGB)

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