Unser Lehrgang wird mit Bescheid der zuständigen Behörde bis Mitte 2025 staatlich anerkannt sein und ist für Sportschützen, Jäger und Personen, die aus anderen Gründen ihre Munition selbst herstellen möchten, die notwendige Qualifikation für eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis nach §27 Sprengstoffgesetz (SprenG).
Er qualifiziert ausdrücklich nur für den nichtgewerblichen Umgang mit Treibladungspulver und nicht für das Herstellen von Treibladungspulver, den Umgang mit Böllerpulver und nicht den Umgang mit Treibladungspulver zum Vorderladerschießen.
Die Ausbildung umfasst das einschlägige Sprengstoffrecht und vermittelt vertiefende theoretische und praktische Kenntnisse im Bereich Laden und Wiederladen von Patronenhülsen mit NC-Pulver.
– Mindestalter 21 Jahre
– Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die für Sie zuständige Kreisverwaltungsbehörde (Ordnungsamt, Landratsamt)
– Sprengstoffgesetz, Europäische Rechtsvorschriften, Verordnungen zum SprengG, Technische Regeln
– Gefahrgutrecht, Gefahrgutbevörderungsgesetz, Gefahrgutverordnung Straße - Eisenbahn - Binnenschiffahrt
– Erwerben, Verbringen, Verwenden, Aufbewahren und Vernichten von Treibladungspulver
– Innenballistik, Gasdruck beeinflussende Faktoren wie Ladegewicht, Ladedichte, Setztiefe, Auszugswiderstand usw.
– Waffengesetz, Beschussgesetz
– Geräte und Werkzeuge zur Hülsenbearbeitung, zum Ladevorgang, sonstige Zubehör
– Laden und Wiederladen von Patronenhülsen (Treibladungspulver, Anzündmittel, Hülsen und Geschosse)
– Sicherheitsregeln im Umgang mit Explosivstoffen
– Geräte und Werkzeuge zur Hülsenbearbeitung, zum Ladevorgang, sonstige Zubehör
– Laden und Wiederladen von Patronenhülsen (Treibladungspulver, Anzündmittel, Hülsen und Geschosse)
– Jeder Teilnehmer muss während des Lehrganges selbst eine entsprechende Patrone herstellen.
Lehrgangsdauer: Die gesetzlich vorgeschriebene Lehrgangsdauer sind 2 Tage und beinhaltet:
14 Unterrichtseinheiten a‘ 45 Minuten – zuzüglich der Zeit für die theoretische Prüfung (ca. 1 UE) und ca. 10 Minuten/Teilnehmer für die praktische Prüfung..
Teilnehmer: Maximal 20 (Mindestteilnehmerzahl: 10 *) - Die Vergabe der Lehrgangsplätze erfolgt in der Reihenfolge des Zahlungseinganges.
Wir bereiten Sie umfassend auf die staatlich anerkannte theoretische und praktische Prüfung vor, die Sie mit uns vor einem Vertreter der Gewerbeaufsicht ablegen.Mit bestandener Prüfung erhalten Sie ein lebenslang gültiges Zeugnis zum Nachweis der erfolgreich bestandenen Sachkunde und zum Erwerb einer entsprechenden Erlaubnis nach §27 SprenG.
Inklusive Lehrmaterial und Versicherung - Ihnen entstehen außer der Lehrgangsbebühr keine weiteren Kosten! (Ausgenommen Anreise- und Übernachtungskosten) – siehe Termine/Preise
Wichtige Info:
Nach Bezahlung der Lehrgangsgebühr senden wir Ihnen eine gebundene Lehrunterlage zu (ca. 60 Seiten Soft-Cover) und Ihnen steht dann auch unsere kostenlose elektronische Lernplattform mit ca. 60 Musterfragen auf dieser Homepage zur Verfügung. Hier gehts zu unserer Lernplattform.
Sie müssen uns spätestens 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn Ihre Unbedenklichkeitsbescheinigung und ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) in Kopie zusenden. Beide Dokumente sind zur Prüfung im Original vorzulegen!
Der Lehrgang wird in deutscher Sprache durchgeführt. Wir erwarten ausreichende Deutschkenntnisse.
Unser Schulungsraum befindet sich in Lauf an der Pegnitz. - Parkplätze sind ebenfalls ausreichend vorhanden.
*) Sollte aus besonderen Gründen oder bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl eine Durchführung des Lehrganges nicht möglich sein, behalten wir uns vor, Ihnen einen späteren Termin vorzuschlagen oder den Lehrgang nicht durchzuführen. Bereits geleistete Zahlungen erstatten wir in voller Höhe zurück. (siehe AGB)
Suchbegriffe: Ausbildung Fortbildung Waffensachkunde §7 WaffG Waffengesetz Standaufsicht Schießstandaufsicht Verantwortliche Aufsichtsperson Schützenverein Sachkunde §34a Sachkundeprüfung Gewerbeordnung Sicherheitsdienst Security Jagdschein Jagdliche Praxis Waffenhandhabung alle Bundesländer Nachhilfe Nürnberg Fürth Erlangen Schwabach Hausbesuch Quartalschießen Jäger Sportschützen Laden Wiederladen Patronenhülsen §27 SprengG Treibladungspulver