
Dieser Lehrgang ist mit Bescheid der zuständigen Behörde staatlich anerkannt und sowohl für Unternehmer und Mitarbeiter im Bewachungsgewerbe als auch für gefährdete Personen, Sportschützen, Erben und Sammler die notwendige Qualifikation für waffenrechtliche Erlaubnisse. Er qualifiziert u.a. zum Führen von Schusswaffen durch gefährdete Personen für die Arbeit im Bereich Geld- und Werttransport, Bewachung von Militäreinrichtungen oder im bewaffneten Werkschutz.
Dieser Ergänzungslehrgang qualifiziert ebenfalls zum Führen von Schusswaffen durch gefährdete Personen und für die Arbeit im Bereich Geld- und Werttransport, Bewachung von Militäreinrichtungen oder im bewaffneten Werkschutz.
Dieser Lehrgang richtet sich speziell an Sicherheitsdienste und kann einzeln nicht gebucht werden. Er führt die Teilnehmer in die verschiedenen Sachgebiete der Sachkundeprüfung nach §34a GewO ein und bereitet zusätzlich umfangreich auf die schriftliche und mündliche IHK-Prüfung vor.
Die Prüfung legen die Teilnehmer bei Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) ab.
ab 280,00
€

Dieser Lehrgang ist mit Bescheid der hierfür zuständigen Regierung von Oberbayern staatlich anerkannt und ist für Sportschützen, Jäger und Personen, die aus anderen Gründen ihre Munition selbst herstellen möchten, die notwendige Qualifikation für eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis nach §27 Sprengstoffgesetz (SprengG).
Dieser Lehrgang richtet sich an Sportschützen, die bereits Mitglied in einem Schützenverein sind oder die es werden wollen, Erben und Sammler. Der Lehrgang beinhaltet eine umfangreiche Waffensachkunde für Sportschützen und Jedermann nach § 7 WaffG.
Dieser Lehrgang richtet sich speziell an Schützenvereine und kann einzeln leider nicht gebucht werden. Der Lehrgang beinhaltet eine umfangreiche Waffensachkunde für Sportschützen nach § 7 WaffG in Verbindung mit einer Schulung für Verantwortliche Aufsichtspersonen nach § 27 WaffG sowie § 10 und § 11 der AWaffV..
Die Lehrgangsdauer beträgt 22 Unterrichtseinheiten a‘ 45 Minuten für die Waffensachkunde (Pflichtstunden gemäß AWaffV) zuzüglich 2 Unterrichtseinheiten on Top für die Ausbildung zur Verantwortlichen Aufsichtsperson für Schießstätten.
Beide Teile schließen mit einer entsprechenden Prüfung ab.
120,00
€


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