Aus- und Fortbildung für Security, Jagd und Sport - Staatlich anerkannte Waffensachkunde

Waffensachkunde für Sportschützen §7 WaffG

Staatlich anerkannte Waffensachkunde für Sportschützen und Jedermann nach §7 WaffG / Verantwortliche Aufsichtsperson (Standaufsicht) §27 WaffG, §10ff AWaffV.

Unser Lehrgang richtet sich speziell an Schützenvereine und kann von Einzelpersonen leider nicht gebucht werden!

Wir bieten Ihren neu hinzugekommenen Mitgliedern die Möglichkeit, die Staatlich anerkannte Waffensachkunde in gewohnter Umgebung in Ihrem Vereinsheim und auf Ihrer Schießanlage durchzuführen. Die Kombination mit der Qualifikation zur Verantwortlichen Aufsichtsperson auf Schießstätten (Standaufsicht) erlaubt Ihren Mitgliedern das Schießen ohne Aufsicht, wenn sie sich alleine auf der Schießanlage befinden oder Ihnen die Bestellung zur Standaufsicht.

Mindestteilnehmerzahl: 5 Personen - Der Lehrgang findet in Ihren Räumen statt.   *)

Lehrgangsbeschreibung:

Der Lehrgang ist mit Bescheid der zuständigen Behörde staatlich anerkannt und sowohl für Sportschützen, Erben, Eignern von seegängigen Sportbooten, Sammlern und Jedermann die notwendige fachliche Qualifikation zum Erhalt waffenrechtlicher Erlaubnisse.

Er beinhaltet die Ausbildung und Prüfung an Kurzwaffen (Revolver/Pistole), Langwaffen (Büchse/Flinte) und an der Signalpistole.

Theorie:

– Recht (Waffengesetz, Erlaubnisse, Verbote, Aufbewahrung, Beschussgesetz, Nationales Waffenregister uvm.)

– Ballistik (Innen- / Abgangs- / Außen- und Zielballistik)

– Technik von Kurz- und Langwaffen sowie Munition

– Sicherheit

Ausbildung zur Verantwortlichen Aufsichtsperson für Schießstätten.

Praxis:

– sichere Handhabung von Schusswaffen

– Ausbildung an Revovler, Pistole, Büchse, Flinte und Signalwaffe

– Verhalten auf dem Schießstand

– Scharfes Schießen auf dem Schießstand

Kursdauer:  22 Unterrichtseinheiten (UE) a‘ 45 Minuten (Pflichtstunden gemäß AWaffV) – Zuzüglich 2 UE für die Qualifikation zur Verantwortlichen Aufsichtsperson und der Zeit für die theoretische und praktische Prüfung. 14 UE werden von uns an einem Wochenende durchgeführt. Die Prüfung findet 1 Woche später statt.

Die fehlenden 10 UE a‘ 45 Minuten führt Ihr Verein im Rahmen von Übungsschießen durch. Gerne sind wir dabei behilflich. Mitglieder anderer Vereine können auch am Lehrgang teilnehmen. Diese legen bitte am ersten Lehrgangstag eine entsprechende Bestätigung ihres Schützenvereins vor.

Prüfung:

Wir bereiten Ihre Teilnehmer umfassend auf die staatlich anerkannte theoretische und praktische Waffensachkundeprüfung vor, die sie vor unserem eigenen Prüfungsausschuss ablegen.Mit bestandener Prüfung erhalten Ihre Teilnehmer von uns eine lebenslang gültige Urkunde zum Nachweis der Waffensachkunde sowie eine Bestätigung der Qualifikation als Verantwortliche Aufsichtsperson.

Die Theoretische Prüfung beinhaltet neben 75 Multible-Choice-Fragen auch 5 Fragen, die mit eigenen Worten zu beantworten sind. Den amtlichen Fragenkatalog finden Sie hier auf der Seite des Bundesverwaltungsamtes.

Ihren Lehrgangsteilnehmern steht nach Bezahlung der Lehrgangsgebühr unsere kostenlose elektronische Lernplattform auf dieser Homepage zur Verfügung. Hier gehts zu unserer Lernplattform.

Wichtige Info:

Die Prüfung wird möglicherweise unter behördlicher Aufsicht durchgeführt. Wir sind verpflichtet, alle Kursteilnehmer vor der Prüfung an die zuständige Waffenbehörde zu melden. Hierzu müssen Sie uns bei Lehrgangsbeginn ein gültiges Ausweisdokument vorlegen. (Personalausweis oder Reisepass; Der Führerschein genügt nicht!)

Kosten:

Die Kosten für Ihre Teilnehmer werden mit Ihnen zusammen festgelegt. Jeder Teilnehmer erhält von uns für die Waffensachkunde eine gebundene Lehrunterlage (94 Seiten) sowie ein Handout für die Standaufsicht.

Nicht enthalten sind Kosten für die Munition beim Übungsschießen und für die Prüfung. Erfahrungsgemäß ca. 30-40 Schuss/Teilnehmer für die Prüfung.


*) Sollte aus besonderen Gründen oder bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl eine Durchführung des Lehrganges nicht möglich sein, behalten wir uns vor, Ihnen einen späteren Termin vorzuschlagen oder den Lehrgang nicht durchzuführen. Bereits geleistete Zahlungen erstatten wir in voller Höhe zurück. (siehe AGB)

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