Berufswaffenträger müssen nach § 18 Absätze 2, 3 und 4 DGUV Vorschrift 23 vierteljährlich Ihre Schießfertigkeit dem Arbeitgeber nachweisen. Wir bieten die Möglichkeit des Übungs- und Prüfungsschießen unter Anleitung und Aufsicht erfahrener Schießausbilder und Berufswaffenträger.
Berufswaffenträger müssen viermal jährlich in einem Abstand von drei Monaten Ihre Schießfertigkeit dem Arbeitgeber nachweisen.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer können mit der eigenen Dienstwaffe oder einer Ausbildungswaffe der Just4Gun & Hunting GbR die Schießleistung erbringen (Waffenschein oder Waffenbesitzkarte sind keine Voraussetzung s.u.).
Zur Verfügung stehen hierfür diverse Kurz- und Langwaffen.
Teilnahmevoraussetzung sind die Waffensachkunde nach §§
7, 19 und 28 WaffG sowie die Unterrichtung oder
Sachkundeprüfung nach § 34a GewO oder höherwertiger.
(Nachweis zum Schießen bitte mitbringen)
Dauer: Übungsschießen und Prüfungsschießen (ca. 1 UE).
Preis: 75,00 € mit Leihwaffe von uns inkl. 30 Schuss Munition. – siehe Termine/Preise
60,00 € mit eigener Dienstwaffe und eigener Munition und maximal 50 Schuss
Prüfung: Das erfolgreiche Schießen erfolgt mit Eintrag/Bestätigung in Ihrem Schießbuch.
Suchbegriffe: Ausbildung Fortbildung Waffensachkunde §7 WaffG Waffengesetz Sachkunde §34a Sachkundeprüfung Gewerbeordnung Sicherheitsdienst Security Jagdschein Jagdliche Praxis Waffenhandhabung alle Bundesländer Nachhilfe Nürnberg Fürth Erlangen Schwabach Hausbesuch Quartalschießen Jäger Sportschützen