Aus- und Fortbildung für Security, Jagd und Sport - Staatlich anerkannte Waffensachkunde

Quartalsschießen / Nachweis der Schießfertigkeit

Quartalsschießen / Nachweis der Schießfertigkeit nach § 18 Abs. 2, 3 und 4 DGUV Vorschrift 23

Berufswaffenträger müssen nach § 18 Absätze 2, 3 und 4 DGUV Vorschrift 23 vierteljährlich Ihre Schießfertigkeit dem Arbeitgeber nachweisen. Wir bieten die Möglichkeit des Übungs- und Prüfungsschießen unter Anleitung und Aufsicht erfahrener Schießausbilder und Berufswaffenträger.

Beschreibung:

Berufswaffenträger müssen viermal jährlich in einem Abstand von drei Monaten Ihre Schießfertigkeit dem Arbeitgeber nachweisen.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer können mit der eigenen Dienstwaffe oder einer Ausbildungswaffe der Just4Gun & Hunting GbR die Schießleistung erbringen (Waffenschein oder Waffenbesitzkarte sind keine Voraussetzung s.u.).

Zur Verfügung stehen hierfür diverse Kurz- und Langwaffen.

Teilnahmevoraussetzung sind die Waffensachkunde nach §§ 7, 19 und 28 WaffG sowie die Unterrichtung oder Sachkundeprüfung nach § 34a GewO oder höherwertiger. (Nachweis zum Schießen bitte mitbringen)

Praxis:

Dauer:                Übungsschießen und Prüfungsschießen (ca. 1 UE).

Preis:                  75,00 € mit Leihwaffe von uns inkl. 30 Schuss Munition. – siehe Termine/Preise

                           60,00 € mit eigener Dienstwaffe und eigener Munition und maximal 50 Schuss

Prüfung:             Das erfolgreiche Schießen erfolgt mit Eintrag/Bestätigung in Ihrem Schießbuch.

Suchbegriffe: Ausbildung Fortbildung Waffensachkunde §7 WaffG Waffengesetz Sachkunde §34a Sachkundeprüfung Gewerbeordnung Sicherheitsdienst Security Jagdschein Jagdliche Praxis Waffenhandhabung alle Bundesländer Nachhilfe Nürnberg Fürth Erlangen Schwabach Hausbesuch Quartalschießen Jäger Sportschützen