Berufswaffenträger müssen nach § 18 Absätze 2, 3 und 4 DGUV Vorschrift 23 viermal jährlich in einem Abstand von drei Monaten ihre Schießfertigkeit dem Arbeitgeber nachweisen. Wir bieten die Möglichkeit, den Nachweis unter Anleitung und Aufsicht erfahrener Schießausbilder und Berufswaffenträger zu erbringen.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer können mit der eigenen Dienstwaffe oder einer Ausbildungswaffe der Just4Gun & Hunting GbR die Schießleistung erbringen (Waffenschein oder Waffenbesitzkarte sind keine Voraussetzung s.u.).
Zur Verfügung stehen hierfür diverse Kurz- und Langwaffen.
Teilnahmevoraussetzung:
- Waffensachkunde nach §§ 7, 19 und 28
WaffG (Nachweis/Zeugnis bitte
mitbringen)
- Gültiges Ausweisdokument (Reisepass/Personalausweis - Der Führerschein genügt nicht!)
- Schießbuch/Schießkarte zum Eintrag der
Bestätigung
Dauer: ca. 45 Minuten
Preis: 75,00 € mit Leihwaffe von uns inkl. 30 Schuss Munition. – siehe Termine/Preise
60,00 € mit eigener Dienstwaffe und eigener Munition und maximal 50 Schuss
Nachweis: Das erfolgreiche Schießen tragen wir in das Schießbuch/Schießkarte ein.
Wir akzeptieren für den Nachweis der Schießfertigkeit ausschließlich Barzahlung gegen Quittung vor dem Schießen!
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