Berufswaffenträger müssen nach § 18 Absätze 2, 3 und 4 DGUV Vorschrift 23 viermal jährlich in einem Abstand von drei Monaten ihre Schießfertigkeit dem Arbeitgeber nachweisen. Wir bieten die Möglichkeit, den Nachweis unter Anleitung und Aufsicht erfahrener Schießausbilder zu erbringen.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen mit der eigenen Dienstwaffe die Schießleistung erbringen.
Teilnahmevoraussetzung:
- Waffensachkunde nach §§ 7, 19 und 28
WaffG (Nachweis/Zeugnis bitte
mitbringen)
- Waffenschein oder
Waffentrageerlaubnis
- Gültiges Ausweisdokument (Reisepass/Personalausweis - Der Führerschein genügt nicht!)
- Schießbuch/Schießkarte zum Eintrag der
Bestätigung
Dauer: ca. 45 Minuten
Preis: 100,00 € (incl. Versicherung) mit eigener Dienstwaffe und eigener Munition und maximal 50 Schuss
Nachweis: Das erfolgreiche Schießen tragen wir in das Schießbuch/Schießkarte ein.
Wir akzeptieren für den Nachweis der Schießfertigkeit ausschließlich Barzahlung gegen Quittung vor dem Schießen!
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