Claudia und Günter Herzog GbR. - Aus- und Fortbildung für Security, Jagd und Sport - Waffensachkunde

Quartalsschießen / Nachweis der Schießfertigkeit

Quartalsschießen / Nachweis der Schießfertigkeit nach § 18 Abs. 2, 3 und 4 DGUV Vorschrift 23

Berufswaffenträger müssen nach § 18 Absätze 2, 3 und 4 DGUV Vorschrift 23 viermal jährlich in einem Abstand von drei Monaten ihre Schießfertigkeit dem Arbeitgeber nachweisen. Wir bieten die Möglichkeit, den Nachweis unter Anleitung und Aufsicht erfahrener Schießausbilder zu erbringen.

Beschreibung:

Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen mit der eigenen Dienstwaffe die Schießleistung erbringen.

Teilnahmevoraussetzung:

-  Waffensachkunde nach §§ 7, 19 und 28 WaffG (Nachweis/Zeugnis bitte mitbringen)

-  Waffenschein oder Waffentrageerlaubnis

-  Gültiges Ausweisdokument (Reisepass/Personalausweis - Der Führerschein genügt nicht!)

-  Schießbuch/Schießkarte zum Eintrag der Bestätigung

Praxis:

Dauer:                ca. 45 Minuten

Preis:                 100,00 € (incl. Versicherung) mit eigener Dienstwaffe und eigener Munition und maximal 50 Schuss

Nachweis:          Das erfolgreiche Schießen tragen wir in das Schießbuch/Schießkarte ein.

Wir akzeptieren für den Nachweis der Schießfertigkeit ausschließlich Barzahlung gegen Quittung vor dem Schießen!

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