Die staatliche Anerkennung von Lehrgängen zur Vermittlung der Sachkunde im Umgang mit Waffen und Munition wurde uns durch die zuständige Behörde erteilt und gilt für den gesamten Geltungsbereich des Waffengesetzes.
Für den Lehrgang zur verantwortlichen Aufsichtsperson ist keine gesonderte staatliche Anerkennung möglich. Der Inhalt dieses Lehrganges orientiert sich ausschließlich und streng an den Richtlinien des Deutschen Schützenbundes e.V. (DSB) für die Qualifizierung von verantwortlichen Aufsichtspersonen (Standaufsicht) in der letzten beschlossenen Fassung.
Unsere Ausbildung hat gemäß DSB-Richtlinie folgende Inhalte:
- Schießstätten - Definition - Zulassung (§27 WaffG)
- Schießstätten - Ausstattung - Kennzeichnung
- Waffenrechtliche Regelungen
- Vom sportlichen Schießen ausgeschlossene Schusswaffen (§6 AwaffV)
- Zulässige Schießübungen im Schießsport (§§15, 27 WaffG, §7 AWaffV)
- Unzulässige Schießübungen im Schießsport
- Erwerb, Führen und Schießen auf einer Schießstätte (§12 WaffG)
- Betreiberverantwortung
- Übertragung der Betreiberverantwortung
- Standaufsicht - Persönliche Voraussetzungen
- Bestellung einer Standaufsicht - Anzeigeverfahren (§10 AWaffV)
- Bestellung einer Standaufsicht - Schießsportverband (§10 AWaffV)
- Altersgrenzen (§27 WaffG)
- Für Kinder- und Jugendarbeit qualifizierte Aufsichtsperson
- Rechtsstellung der Standaufsicht
- Aufsichtspflicht
- Aufgaben der Standaufsicht vor dem Schießen
- Aufgaben der Standaufsicht während dem Schießen
- Aufgaben der Standaufsicht nach dem Schießen
- Verhalten nach Unfällen
- Aufbewahrung von Waffen oder Munition auf der Schießstätte
- Rechtsgrundlagen
Lehrgangsdauer: 8 Unterrichtseinheiten (UE) a‘ 45 Minuten (4 Unterrichtseinheiten im Rahmen eines Lehrganges zur Staatlich anerkannten Waffensachkunde nach §7 WaffG.
Die Termine für Lehrgänge speziell für Sportschützen entnehmen
Sie bitte unserer Seite Termine/Preise. Es besteht jedoch die
Möglichkeit, freie Plätze in unseren Lehrgängen zur
Waffensachkunde für Wachpersonal zum Preis von 110,00 € (125,00
€ in Kombination mit der Qualifikation zur Schießstandaufsicht)
an Jedermann und Sportschützen zu vergeben. Fragen Sie einfach
unverbindlich bei uns an.
Der Lehrgang schließt mit einem mündlichen Prüfungsgespräch und/oder einer schriftlichen Prüfung vor unserem eigenen Prüfungsausschuss ab.
Die schriftliche Prüfung beinhaltet 10 Fragen, welche sowohl im Multible-Choice-Verfahren als auch mit eigenen Worten zu beantworten sind. 8 Fragen müssen richtig beantwortet werden. Die gestellten Fragen wechseln von Lehrgang zu Lehrgang.
Mit bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmer eine Lehrgangsurkunde, welche bescheinigt, dass sie die notwendige Sachkenntnis für eine Bestellung zur Standaufsicht nachgewiesen haben und dass sich die Lehrinhalte streng an den Qualifizierungsrichtlinien des DSB orientierten.
Wichtige Info:
Die verkürzte Lehrgangsdauer auf 4 Unterrichtseinheiten ist nur im Rahmen eines von uns durchgeführten Waffensachkundelehrganges nach §7 WaffG möglich. Wir benötigen zu beginn des Lehrganges die Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes.
Inklusive Lehrunterlage und Prüfung - Ihnen entstehen also außer der Lehrgangsbebühr keine weiteren Kosten!
*) Sollte aus besonderen Gründen oder bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl eine Durchführung des Lehrganges nicht möglich sein, behalten wir uns vor, Ihnen einen späteren Termin vorzuschlagen oder den Lehrgang nicht durchzuführen. Bereits geleistete Zahlungen erstatten wir in voller Höhe zurück. (siehe AGB)
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